Zeitraum: 06.10.2024 / 01.06.2025
Aufenthaltdauer: 8 - 8
2 Erw., 0 Kinder ()
Gewünschtes Ziel:
Frühste Anreise:
Aufenthaltsdauer:
1 Woche
Anzahl der Reisenden:
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GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER ALBATROSS REISEN GMBH

Gültig für alle Anreisen ab 09.01.2022:


Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft der Albatross Reisen GmbH, Marktbreiter Str. 11, 97199 Ochsenfurt – nachstehend „AR“ abgekürzt. Im Falle des Zustandekommens eines Unterkunftsvertrages wird AR seine ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten von AR als Ihrem Unterkunftsanbieter bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und AR zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen – Stellung von AR

1.1. AR ist Betreiber des Internetauftritts unter www.albatross-reisen.de bzw. Herausgeber entsprechender Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit AR dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist. Im Rahmen dieser Medien bewirbt und vertreibt AR Unterkunftsleistungen in eigener Leistungsverantwortung. AR ist mithin Vertragspartner des Kunden im Hinblick auf den auf dieser Grundlage im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrag.

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von AR herausgegebenen Printwerbungen, Kataloge oder Unterkunftsangebote auf Internetauftritten sind.


2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Unterkunftsangebots von AR und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegt.

b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefaxe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast AR den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der textlichen Annahmeerklärung von AR (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Mündliche Buchungsbestätigungen werden von AR nicht erteilt.

2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast AR den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Die Vornahme der Buchung des Gastes wird durch entsprechende Eingangsbestätigung direkt am Bildschirm sowie gleichzeitig per E-Mail an die vom Gast im Rahmen der Buchung registrierte E-Mailadresse bestätigt.

c) Schließlich erhält der Gast eine separate Buchungsbestätigung mit entsprechender Rechnung per E-Mail an die vom Gast im Rahmen der Buchung registrierte E-Mailadresse übermittelt. Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.


3. Preise und Leistungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Unterkunftsangebot im Rahmen von Printmedien sowie im Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche, Handtücher) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

3.2. Die von AR geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen von AR in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

3.3. Preistabellen, die im Rahmen von Printmedien von AR veröffentlicht werden, weisen alle Informationen zu den Saisonzeiten, Zusatzleistungen sowie zur Dauer ggf. geltender Mindestaufenthalte aus. Die hier jeweils ausgeschriebenen Übernachtungspreise beziehen sich auf verfügbare Kontingente zum Zeitpunkt der Drucklegung des jeweiligen Printmediums und hängen vom jeweiligen Aufenthaltszeitraum ab. Sobald die Kontingente mit den hier jeweils ausgezeichneten Preisen aufgebraucht sind, werden die Übernachtungspreise im weiteren Verlauf der Saison tagesaktuell angepasst. Diese tagesaktuellen Angebote können online unter https://www.albatross-reisen.de abgerufen werden.


4. Zahlung

4.1. AR fordert nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen. 30 Tage vor Anreise des Gastes ist der Restbetrag des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen an AR zu bezahlen. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Anreise ist der Gesamtpreis sofort fällig.

Dies gilt nicht, soweit im Einzelfall ausnahmsweise zur Fälligkeit und Höhe der Zahlung etwas anderes vereinbart ist.

4.2. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn die Buchung online auf der Buchungswebseite von AR erfolgt. Bei gebührenpflichtigen Überweisungen aus dem Ausland trägt der Gast die Überweisungsgebühren. AR ist berechtigt solche ggf. nachzufordern, wenn diese vom überweisenden Kreditinstitut direkt vom Überweisungsbetrag abgezogen werden.

4.3. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder die Restzahlung trotz einer Mahnung seitens AR mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl AR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist AR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu fordern.


5. An- und Abreise

5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung zwischen 16.00 und 18:00 Uhr zu erfolgen.

5.2. Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet, den in der Buchungsbestätigung genannten Erfüllungsgehilfen von AR im Unterkunftsbetrieb spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. In diesem Fall ist AR nicht verpflichtet, den Gast nach dem vereinbarten Anreisezeitpunkt bzw. nach 18:00 Uhr zu empfangen. Die Anreise des Gasts kann in diesem Fall unter Umständen erst am Folgetag erfolgen.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist AR berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an AR zu leisten, wenn AR vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung zwischen 8.00 und 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann AR eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt AR vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs von AR nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung mit dem Betreiber der Campingeinrichtung als Erfüllungsgehilfe von AR. Ein Anspruch auf Nutzung des Unterkunftsbetriebes von bzw. der Einrichtungen des Campingplatzes nach 10.00 Uhr des Abreistages besteht nur sofern der Betreiber der Anlage dies gestattet. Ggf. können hierfür vom Betreiber der Anlage zusätzliche Gebühren erhoben werden.


6. Rücktritt und Nichtanreise des Gasts

6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch von AR auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

6.2. AR hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherunterkunft, Familienunterkunft) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3. Soweit AR für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.


6.4. AR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch eine anderweitige Belegung der gebuchten Unterkunft (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen) festgelegt. Der Gast ist demnach verpflichtet, AR – unter Berücksichtigung gegebenenfalls höher anzusetzender Beträge wegen einer anderweitigen Belegung - die folgenden Beträge zu bezahlen:

Bis 45 Tage vor Anreise: 10%; bei Unterkunftspreisen unter 250 EUR 25 EUR
44 – 28 Tage vor Anreise: 60%
27 – 1 Tag vor Anreise: 80%
Anreisetag / No Show: 90%

6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, AR nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

6.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an AR zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.


7. Umbuchungen

7.1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Aufenthalt-Termins, des Ziels, des Ortes, der Unterkunft oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Gastes dennoch nach Buchung der Unterkunft Umbuchungen vorgenommen, kann ALBATROSS ein Umbuchungsentgelt von 25 Euro erheben. Der Gast kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als das Entgelt durch die Umbuchung entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 28. Tag vor Anreise möglich.

7.2. Danach sind Umbuchungen – sofern überhaupt durchführbar - nur nach vorherigem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag unter den Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Gast möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

8.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Platz- und/oder Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

8.2. Der Gast ist verpflichtet, den Repräsentanten von AR bzw. seiner Erfüllungsgehilfen im Unterkunftsbetrieb auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an AR ganz oder teilweise entfallen.

8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat AR zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, AR erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8.4. Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft sind nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn AR in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können AR zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags gem. Ziffer 8.1 sowie zur Erhebung von Sonderreinigungskosten von mindestens € 200,00 nach Abreise berechtigen.

8.5. Das Rauchen ist in sämtlichen Unterkünften untersagt. AR ist bei Zuwiderhandlungen des Gasts zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag gem.
Ziffer 8.1. sowie zur Erhebung von Sonderreinigungskosten von mindestens € 200,00 nach Abreise des Gasts berechtigt.


9. Kündigung durch AR

9.1. AR kann den Gastaufnahmevertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung von AR oder der Leitung des Unterkunftsbetriebs

  • fortgesetzt gegen die Platz- bzw. Hausordnung verstößt
  • den Hausfrieden, andere Gäste, die Unterkunftsbetriebsleitung oder sonstige Dritte nachhaltig stört,
  • die Sicherheit des Unterkunftsbetriebs, dessen Einrichtungen, von anderen Gästen oder der Unterkunftsbetriebsleitung gefährdet;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch des Inventars sowie von Anlagen oder Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs einschließlich des Außengeländes und dortiger Bepflanzungen oder Einrichtungen wie Schwimmbädern, Wasch-, Spül- sowie Toiletteneinrichtungen u.ä.
  • wenn er sich in anderer Weise in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  • eine Abmahnung vor der fristlosen Kündigung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung des Gastes so schwerwiegend ist, dass, insbesondere im Interesse der anderen Gäste und der Sicherheit (insoweit insbesondere auch bei der Begehung von Straftaten) die sofortige Kündigung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes gerechtfertigt ist.
  • AR kann den Vertrag vor Belegungsbeginn kündigen, wenn objektiv und konkret eine Verhaltensweise des Gastes zu erwarten ist, die nach Ziff. 8.1 eine Kündigung rechtfertigen würde.
  • AR kann vom Vertrag vor Belegungsbeginn zurücktreten bzw. den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn vom Gast zu seiner Person, zum Anlass und Zweck der Buchung oder zu sonstigen vertragswesentlichen Umständen falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden, wenn AR bei Kenntnis der wahren Umstände aus sachlichen Gründen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt gewesen wäre, die Buchung abzulehnen.
  • Kündigt AR oder tritt er zurück, so behält AR den Anspruch auf den gesamten Mietpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Die Bestimmungen in Ziff. 6.3 bis 6.5 gelten entsprechend.
  • AR kann den Gastaufnahmevertrag kündigen, wenn die Durchführung des Vertrages und insbesondere der Aufenthalt des Gastes aus objektiven, von AR nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere Elementarschäden, behördliche Auflagen oder Sperrungen, Naturereignisse, Krankheiten, Epidemien oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt vereitelt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. AR ist verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Umstände, welche die Kündigung begründen, zu informieren und die Kündigung zu erklären. Etwa vom Gast geleistete Zahlungen werden unverzüglich an diesen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.


10. Haftungsbeschränkung

10.1. AR haftet unbeschränkt,

  • soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
  • soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung von AR beschränkt auf Schäden, die durch AR oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

10.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung von AR für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

10.3. AR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von AR bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen AR unverzüglich zu verständigen.

11.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.


12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. AR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AR derzeit an keiner freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für AR verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

12.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen AR und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

12.3. Der Gast kann AR nur an dessen Sitz verklagen.

12.4. Für Klagen von AR gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AR vereinbart.

12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.


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Ihr Vertragspartner und Unterkunftsanbieter:

Albatross Reisen GmbH
Marktbreiter Str. 11,
97199 Ochsenfurt

Verantwortlicher: Geschäftsführer Christian Claus
Telefon: +49 9331 98304-0
Telefax: +49 9331 98304-29
E-Mail: info@albatross.de
Übrige Auskunft: Amtsgericht Würzburg, HRB 2294
USt-Id.Nr: DE 134166330

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