Unsere AGBs
 
 

Allgem. Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.


1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie, eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluß oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen sie innerhalb dieser Zeit unserem neuen Angebot nicht zu, können wir darüber wieder anderweitig verfügen.


2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluß ist vom Reisenden eine Anzahlung von 75 Euro fällig.
2.2. Die Restzahlung des Reisepreises wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, d. h. sie muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei uns eingegangen sein. Die Aushändigung Ihrer Reiseunterlagen erfolgt dann unverzüglich.
2.3. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet; wir können Ihnen in diesem Fall eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.4. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
3. Leistungen/Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren werden. Ein Vertragsabschluß unter Bedingungen ist nicht möglich.
3.2. Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der Reisepreis anteilig, entsprechend den jeweils hierfür gültigen Preistabellen im zugrunde liegenden Prospekt.
3.3. Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z.B. Ortsund Hotelprospekte) haben lediglich unverbindlichen Informations- Charakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3.4. Belegung
Die Objekte dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt, überzählige Personen abzuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen.
3.5. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist bei den im Prospekt entsprechend gekennzeichneten Objekten gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung von Unterkünften/Fähren verweigert werden.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
4.4. Von der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der unter Ziffer 8.2. genannten Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder gemäß § 651 i BGB laut folgender Aufstellung verlangen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns einen evtl. geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3. Stornoentgelte
Die Entschädigung beträgt bei Wohnwagen, Mobilheimen, Zelten, Hotels, Bungalows, Ferienwohnungen und Fähren: Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, bei Rechnungsbeträgen unter 250 Euro in jedem Fall 25 Euro.
Ab 44. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.
Ab 27. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises.
Am Anreisetag bzw. bei Nichtantritt der Reise 100 % Stornoentgelt.
5.4. Umbuchungsentgelt
Wünschen Sie nach Vertragsabschluß innerhalb der gleichen Reiseart und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Katalogs eine Änderung hinsichtlich des gebuchten Objekts, der gebuchten Personen oder haben Sie evtl. nachträglich Sonderwünsche, versuchen wir diese Bitte kostenlos zu erfüllen, falls uns die entsprechende Meldung bis 28. Februar vorliegt.
5.5. Andere oder kurzfristige Umbuchungswünsche können lediglich als Rücktritt mit Neuanmeldung entgegengenommen werden und sind nach Maßgabe der in Ziffer 5.3. geregelten Stornoentgelte zu berechnen.
5.6. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir erheben für Mehrkosten ein pauschales Umbuchungsentgelt von 25 Euro pro Buchung. Für diese Kosten, wie auch für den gesamten Reisepreis haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höheren Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis.Wir bezahlen an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.
7. Vertragliche Haftungsbeschränkung
7.1. Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist gemäß § 651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Körperschäden.
7.2. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleistung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters.
8. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
8.1. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
8.2. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Ihre Beanstandungen müssen Sie unverzüglich der zuständigen Reiseleitung oder unserem Leistungsträger anzeigen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Können Reiseleitung oder Leistungsträger keine Abhilfe leisten, müssen uns die Beanstandungen unverzüglich, möglichst schriftlich (Telegramm, Telefax) mitgeteilt werden. Sie erreichen uns montags bis freitags unter den in der Einleitung angegebenen Geschäftszeiten (MEZ), unter den auf Ihrer Reisebestätigung/ Unterlagen genannten Telefon-, Telefaxnummern und Adresse.
8.3. Auf Ihr Verlangen hat unsere zuständige Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben die Reiseleitung bzw. der Leistungsträger nicht.
8.4. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
8.5. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen–in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
8.6. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung einer Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert waren.
9.2. Ihre vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Wir werden Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Reisenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
10.2. Über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften werden wir Sie vor Antritt der Reise informieren.
10.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.
10.4. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie schuldhaft falsch oder nicht informiert. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten oder ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, und sind Sie deshalb an der Reise verhindert, können wir von Ihnen die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.
11. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit schließen wir für Sie bei der Buchung eine obligatorische Reiserücktrittsversicherung (RRV) ab. Die Kosten entnehmen Sie unserer Reisebestätigung oder der Informationsseite „Reiseversicherung“ in diesem Katalog. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss des angebotenen Versicherungspaketes für Ihre Reise. Ausgenommen Sie sind über ein anderes Versicherungsunternehmen bereits entsprechend abgesichert. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
12. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Würzburg. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort, zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Würzburg.
Veranstalter:

Albatross Reisen GmbH
Marktbreiter Straße 11
97199 Ochsenfurt
Telefon 0 93 31 / 98 30 40
Telefax 0 93 31 / 98 30 429
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