Sehr geehrter Gast, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft der Albatross Reisen GmbH, Marktbreiter Str. 11, 97199 Ochsenfurt – nachstehend „AR“ abgekürzt. Im Falle des Zustandekommens eines Unterkunftsvertrages wird AR seine ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten von AR als Ihrem Unterkunftsanbieter bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und AR zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1.1. AR ist Betreiber des Internetauftritts unter www.albatross-reisen.de bzw. Herausgeber entsprechender Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit AR dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist. Im Rahmen dieser Medien bewirbt und vertreibt AR Unterkunftsleistungen in eigener Leistungsverantwortung. AR ist mithin Vertragspartner des Kunden im Hinblick auf den auf dieser Grundlage im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrag.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von AR herausgegebenen Printwerbungen, Kataloge oder Unterkunftsangebote auf Internetauftritten sind.
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Unterkunftsangebot im Rahmen von Printmedien sowie im Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche, Handtücher) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die von AR geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen von AR in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
3.3. Preistabellen, die im Rahmen von Printmedien von AR veröffentlicht werden, weisen alle Informationen zu den Saisonzeiten, Zusatzleistungen sowie zur Dauer ggf. geltender Mindestaufenthalte aus. Die hier jeweils ausgeschriebenen Übernachtungspreise beziehen sich auf verfügbare Kontingente zum Zeitpunkt der Drucklegung des jeweiligen Printmediums und hängen vom jeweiligen Aufenthaltszeitraum ab. Sobald die Kontingente mit den hier jeweils ausgezeichneten Preisen aufgebraucht sind, werden die Übernachtungspreise im weiteren Verlauf der Saison tagesaktuell angepasst. Diese tagesaktuellen Angebote können online unter https://www.albatross-reisen.de abgerufen werden.
4.1. Abweichend von den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 4 gilt für Buchungen, die über eine Online-Buchungsplattform (z. B. Booking.com) unter Nutzung eines dort angebotenen Zahlungsdienstes (z. B. „Payments by Booking.com“) erfolgen, dass die Zahlungsabwicklung ausschließlich den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstes unterliegt. Soweit die Regelungen dieser Ziffer 4 mit den Vorgaben des Zahlungsdienstes der Buchungsplattform nicht übereinstimmen, treten die nachstehenden Zahlungsregelungen zurück.
4.2. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn die Buchung online auf der Buchungswebseite von AR erfolgt. Bei gebührenpflichtigen Überweisungen aus dem Ausland trägt der Gast die Überweisungsgebühren. AR ist berechtigt solche ggf. nachzufordern, wenn diese vom überweisenden Kreditinstitut direkt vom Überweisungsbetrag abgezogen werden.
4.3. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder die Restzahlung trotz einer Mahnung seitens AR mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl AR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist AR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu fordern.
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung zwischen 16.00 und 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung zwischen 8.00 und 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann AR eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt AR vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzung der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs von AR nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung mit dem Betreiber der Campingeinrichtung als Erfüllungsgehilfe von AR. Ein Anspruch auf Nutzung des Unterkunftsbetriebes von bzw. der Einrichtungen des Campingplatzes nach 10.00 Uhr des Abreistages besteht nur sofern der Betreiber der Anlage dies gestattet. Ggf. können hierfür vom Betreiber der Anlage zusätzliche Gebühren erhoben werden.
6.1. Abweichend von den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 6 gilt für Buchungen, die über eine Online-Buchungsplattform (z. B. Booking.com) unter Nutzung eines dort angebotenen Zahlungsabwicklungsdienstes erfolgen (z. B. „Payments by Booking.com“), dass die Regelungen zu Rücktritt und Nichtanreise des Gastes ausschließlich den von der jeweiligen Plattform vorgegebenen Bestimmungen unterliegen. Soweit die nachstehenden Stornobedingungen dieser Ziffer 6 von den Vorgaben der Buchungsplattform abweichen, treten die nachstehenden Regelungen zurück.
6.2. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch von AR auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast von AR im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und AR die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.3. AR hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherunterkunft, Familienunterkunft) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.4. Soweit AR für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.2 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.5. AR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch eine anderweitige Belegung der gebuchten Unterkunft festgelegt. Für die Berechnung der pauschalierten Stornokosten wird ausschließlich der Unterkunftspreis zugrunde gelegt, d. h. ohne Nebenkosten wie Bettwäsche oder Reinigungskosten, jedoch zuzüglich der jeweils berechneten Buchungsgebühr sowie etwaige berechneter Umbuchungsgebühren. Kurbeiträge bleiben unberücksichtigt. Der Gast ist demnach verpflichtet, AR die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den Unterkunftspreis zzgl. berechneter Buchungs- und Umbuchungsgebühren (jedoch ohne Nebenkosten und ohne Kurbeiträge):
6.6. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, AR nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.7. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
6.8. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an AR zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
7.1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Aufenthalt-Termins, des Ziels, des Ortes, der Unterkunft oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Gastes dennoch nach Buchung der Unterkunft Umbuchungen vorgenommen, kann ALBATROSS ein Umbuchungsentgelt von 25 Euro erheben. Der Gast kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als das Entgelt durch die Umbuchung entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 28. Tag vor Anreise möglich.
7.2. Danach sind Umbuchungen – sofern überhaupt durchführbar – nur nach vorherigem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag unter den Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Gast möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Platz- und/oder Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, den Repräsentanten von AR bzw. seiner Erfüllungsgehilfen im Unterkunftsbetrieb auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an AR ganz oder teilweise entfallen.
8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat AR zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, AR erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.4. Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft sind nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn AR in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können AR zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags gem. Ziffer 8.1 sowie zur Erhebung von Sonderreinigungskosten von mindestens € 200,00 nach Abreise berechtigen.
8.5. Das Rauchen ist in sämtlichen Unterkünften untersagt. AR ist bei Zuwiderhandlungen des Gasts zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags gem. Ziffer 8.1 sowie zur Erhebung von Sonderreinigungskosten von mindestens € 200,00 nach Abreise des Gasts berechtigt.
9.1. AR kann den Gastaufnahmevertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung von AR oder der Leitung des Unterkunftsbetriebs
10.1. AR haftet unbeschränkt,
Im Übrigen ist die Haftung von AR beschränkt auf Schäden, die durch AR oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
10.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung von AR für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
10.3. AR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
11.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von AR bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen AR unverzüglich zu verständigen.
11.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.
12.1. AR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AR derzeit an keiner freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für AR verpflichtend würde, wird der dementsprechend betroffene Verbraucher hierüber in geeigneter Form informiert.
12.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen AR und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
12.3. Der Gast kann AR nur an dessen Sitz verklagen.
12.4. Für Klagen von AR gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AR vereinbart.
12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, Oktober 2025
Ihr Vertragspartner und Unterkunftsanbieter:
Albatross Reisen GmbH
Marktbreiter Str. 11
97199 Ochsenfurt
Verantwortlicher: Geschäftsführer Christian Claus
Telefon +49 9331 98304-0
Telefax +49 9331 98304-29
E-Mail info@albatross.de
Amtsgericht Würzburg, HRB 2294
USt-Id.Nr: DE 134166330
Veröffentlichungsdatum 02.10.2025
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER ALBATROSS REISEN GMBH