Allgemeine Reisebedingungen Albatross Reisen



Sehr geehrter Reisegast,

bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

§ 1 Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages, Vertragsgegenstand

1) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Sie bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form. In der Regel erhalten Sie jedoch bei oder unverzüglich nach Ihrer Anmeldung von uns eine schriftliche Reisebestätigung, mit der wir in der Regel Ihr Angebot auf Abschluss des Reisevertrages annehmen. Einer schriftlichen Reisebestätigung bedarf es nicht, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Tage vor Reisebeginn liegt.

2) Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online über unsere Internetseite albatross.eu erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

3) Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.

§ 2 Bezahlung, Sicherungsschein

1) Wir als Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise von Ihnen nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen ein Sicherungsschein im Sinne des § 2 Absatz 2 übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 75,00 € zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

2) Der Sicherungsschein hat den Zweck, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Reisegaranten abgesichert. Der Sicherungsschein verschafft Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz einen direkten Anspruch gegen den Versicherer.

3) Für den Fall, dass Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leisten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 5 Absatz 4 zu belasten.


§ 3 Leistungen, Preise

1) Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren werden. Ein Vertragsabschluß unter Bedingungen ist nicht möglich.

2) Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der Reisepreis anteilig, entsprechend den jeweils hierfür gültigen Preistabellen im zugrunde liegenden Prospekt.

3) Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z.B. Ortsund Hotelprospekte) haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

4) Belegung
Die Objekte dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt, überzählige Personen abzuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen.

5) Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist bei den im Prospekt entsprechend gekennzeichneten Objekten gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung von Unterkünften/Fähren verweigert werden.


§ 4 Leistungsänderungen

1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

2) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3) Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.

4) Von der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. In diesem Fall oder im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. Diese Rechte stehen Ihnen auch im Fall der Absage der Reise zu.


§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

1) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der in der Leistungsbeschreibung oder in Ihren Reiseunterlagen genannten Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Berechnung der Stornofristen nach § 5 Absatz 4 ist der Termin der erstgebuchten Leistung.

2) Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zu Ihrem Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können.

3) Wahlweise können wir anstelle der konkreten Berechnung nach § 5 Abs. 2 einen pauschalierten Entschädigungsanspruch im Falle des Rücktritts geltend machen. Dieser wird unter Berücksichtigung unserer gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen uns gewöhnlich möglichen Erwerbs in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis nach der Aufstellung in § 5 Abs. 4 berechnet.

4) Stornoentgelte
Die Entschädigung beträgt bei Wohnwagen, Mobilheimen, Zelten, Hotels, Bungalows, Ferienwohnungen und Fähren: Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, bei Rechnungsbeträgen unter 250 Euro in jedem Fall 25,00 €.

a) Ab 44. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.

b) Ab 27. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises.

c) Am Anreisetag bzw. bei Nichtantritt der Reise (100% Stornoentgelt).

Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

5) Umbuchungsentgelt
Wünschen Sie nach Vertragsabschluß innerhalb der gleichen Reiseart und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Katalogs eine Änderung hinsichtlich des gebuchten Objekts, der gebuchten Personen oder haben Sie evtl. nachträglich Sonderwünsche, versuchen wir diese Bitte kostenlos zu erfüllen, falls uns die entsprechende Meldung bis zum 28. Februar vorliegt. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, lediglich als Rücktritt vom Reisevertrag gemäß § 5 Abs. 2 mit Neuanmeldung durchgeführt werden und sind nach Maßgabe der in § 5 Abs. 4 geregelten Stornoentgelte zu berechnen. In diesem Fall steht es Ihnen ebenfalls frei, nachzuweisen, dass uns zusätzliche Buchungskosten gar nicht oder jedenfalls nicht in Höhe der Pauschale entstanden sind.

6) Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass anstelle Ihrer Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und statt Ihnen gebuchte Reise unternimmt. Wir können diesem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir erheben für Mehrkosten ein pauschales Umbuchungsentgelt von 25,00 € pro Buchung. Für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten sowie für den Reisepreis haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner.


§ 6 Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höheren Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir bezahlen an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.


§ 7 Vertragliche Haftungsbeschränkung

1) Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (Körperschäden).

3) Die Haftungsbeschränkung greift ferner nur für Sachschäden ein, die von uns einfach fahrlässig herbeigeführt worden sind oder für die wir allein wegen eines Verschuldens unserer Leistungsträger verantwortlich sind.

4) Bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Reisevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalspflichten) haften wir für Sachschäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser von uns einfach fahrlässig verursacht wurde.

5) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie als Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir  haften jedoch

a) für Leistungen, welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, soweit solche Beförderungsleistungen überhaupt Bestandteil des Reisevertrages sind,

b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist


§ 8 Mängelanzeige, Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

1) Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie von uns Abhilfe verlangen. Dazu sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen und etwaige Reisemängel der zuständigen Reiseleitung oder dem Leistungsträger an Ihrem Urlaubsort mitzuteilen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger ist von uns beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist eine Reiseleitung oder ein Leistungsträger am Urlaubsort nicht vorhanden, richten Sie bitte Ihr Abhilfeverlangen direkt an unseren Firmensitz, soweit Ihnen dies insbesondere nach Art und Ausmaß des Reisemangels sowie Dauer Ihrer Reise zumutbar ist. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters werden wir Sie in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichten. Auf Ihr Verlangen hat unsere zuständige Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, z.B. von Ihnen geltend gemachte Ansprüche anzuerkennen, hat die Reiseleitung bzw. der Leistungsträger nicht.

2) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

3) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen sollte dies möglichst schriftlich erfolgen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist aber erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

4) Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

5) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.


§ 9 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert waren.

2) Ihre vertraglichen Ansprüche wegen Gewährleistung oder Schadensersatz (§§ 651c-651f BGB) verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, der dem Tag des vertraglich vereinbarten Reiseendes folgt. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen.


§ 10 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

1) Wir werden Sie als Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem wir die Reise anbieten, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

2) Über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften werden wir Sie vor Antritt der Reise informieren.

3) Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

4) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben dabei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.


§ 11 Reiseversicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit schließen wir für Sie bei der Buchung eine obligatorische Reiserücktrittsversicherung (RRV) ab. Die Kosten entnehmen Sie unserer Reisebestätigung oder der Informationsseite „Reiseversicherung“ in diesem Katalog. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss des angebotenen Versicherungspaketes für Ihre Reise, es sei denn, Sie sind über ein anderes Versicherungsunternehmen bereits entsprechend abgesichert. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Würzburg. Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Würzburg als Gerichtsstand vereinbart. Würzburg ist ebenfalls Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder
b) wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die Vorschriften des deutschen Rechts.


Veranstalter:
Albatross Reisen GmbH
Marktbreiter Straße 11
97199 Ochsenfurt
Tel.: +49(0)9331 98304-0
Fax: +49(0)9331 98304-29
E-Mail: info@albatross.de
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